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Was ist Erste Hilfe ? |
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Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei
Unfällen, Erkrankungen und Vergiftungen bis zum Eintreffen eines
Arztes oder des Rettungsdienstes erforderlich sind, damit sich der
Gesundheitszustand des Betroffenen nicht weiter verschlechtert. |
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Verpflichtung zum Helfen nach §323c StBG
"Unterlassene Hilfeleistung" |
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Nach § 323c des Strafgesetzbuches (StBG) wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, "wer
bei Unglücksfällen oder einer Gemeinen Gefahr oder Not nicht Hilfe
leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach
zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne
Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist". |
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Die Rettungskette |
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1. Sofortmaßnahmen
2. Notruf 3. Erste Hilfe
4. Rettungsdienst
5. Krankenhaus |
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Der Notruf 112 |
Der Notruf geht zur zuständigen Feuer- und
Rettungsleitstelle |
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Der Notruf 110 |
Der Notruf geht zur zuständigen Polizeistelle und wird an den
Rettungsdienst weitergegeben. |
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Inhalt der
Unfallmeldung |
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Wo ist der Notfall ? |
Geben Sie den Notfallort genau an. Ort, Strasse, Hausnummer, Stockwerk
usw. |
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Was ist geschehen ? |
Beschreiben Sie kurz die Notfallsituation. Die Rettungsleitstelle muss
erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen
(Rettungshubschrauber, Feuerwehr usw.). |
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Wieviele Verletzte/Betroffene
sind zu versorgen ? |
Diese Angaben sind wichtig, um genügend Fahrzeuge und Personal
einsetzen zu können. |
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Welche Verletzungen oder
Krankheitszeichen haben die Betroffenen ? |
Sind Personen in lebensgefährlichem Zustand? Dei Rettungsleitstelle
braucht diese Angaben, um die richtigen Fahrzeuge und das notwendige
Personal, z.B. Notarzt, einzusetzen. |
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Warten auf eventuelle Rückfragen
der Rettungsleitstelle ! |
Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Rettungsleitstelle
beendet wurde ! |
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Absichern der
Unfallstelle und Bergen von Verletzten Personen |
Liegt eine Gefahrenzone
vor, d.h. besteht eine Gefahr für den Verunglückten und den
Erst-Helfer (z.B. Brand-, Explosion- oder Einsturzgefahr, bei
Verkehrsunfällen Gefahr von weiteren Unfällen),
dann ist der Verunglückte rasch und schonend durch wegziehen oder
Wegtragen aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Die Bergung aus einem
Fahrzeug erfolgt am besten mit dem Rautek-Griff. |
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Bei Verkehrsunfällen ist die Unfallstelle durch
Aufstellen eines Warndreiecks abzusichern.
Im Ortsgebiet: mind. 50m
Auf Landstrassen: 100 - 150m
Auf Autobahnen: 200 - 250m
Zusätzlich die Warnblickanlage am PKW und wenn
vorhanden eine Warnblinkleuchte. |
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Der Ersthelfer |
Bei jedem Unfall oder im Katastrophenfall kann es zu
lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen kommen. Der
Ersthelfer muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, muss
überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig unter
Berücksichtigung der jeweiligen Situation handeln. Er darf keine
Maßnahmen ergreifen, die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern
vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten.
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Erste - Hilfe - Kurs |
Richtige Erste-Hilfeleistung kann man nicht durch
lesen erlernen. Wer verantwortungsbewusst ist, besucht daher einen
Erste-Hilfe Kurs oder zumindest einen Lehrgang über "Lebensrettende
Sofortmaßnahmen". Um die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der
Erste-Hilfe Maßnahmen zu haben, sollten Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig
auffrischen. Erste-Hilfe-Kurse werden durch die Rettungsorganisationen
regelmäßig abgehalten. |
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Quelle: Erste Hilfe Handbuch des Deutschen Roten Kreuz (DRK) |
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