<%@ Language=JavaScript %> Freiwillige-Feuerwehr Ueberau

Freiwillige - Feuerwehr Ueberau

 

Home
Informatives
Termine
wichtige Notrufe
Erste-Hilfe
Brandklassen
Feuerlöscher
Hinweisschilder
Dienstgrad
Helmzeichen
Wespen Info
Rauchmelder
Wenn es brennt ?

 

Was ist Erste Hilfe ?

Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, Erkrankungen und Vergiftungen bis zum Eintreffen eines Arztes oder des Rettungsdienstes erforderlich sind, damit sich der Gesundheitszustand des Betroffenen nicht weiter verschlechtert.

 

Verpflichtung zum Helfen nach §323c StBG  "Unterlassene Hilfeleistung"

Nach § 323c des Strafgesetzbuches (StBG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, "wer bei Unglücksfällen oder einer Gemeinen Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist".

 
Die Rettungskette
 

1. Sofortmaßnahmen

2. Notruf

3. Erste Hilfe

4. Rettungsdienst

5. Krankenhaus

   

Der Notruf  112

Der Notruf geht zur zuständigen Feuer- und Rettungsleitstelle

Der Notruf  110

Der Notruf geht zur zuständigen Polizeistelle und wird an den Rettungsdienst weitergegeben.
 

Inhalt der Unfallmeldung

   
Wo ist der Notfall ?

 

Geben Sie den Notfallort genau an. Ort, Strasse, Hausnummer, Stockwerk usw.
Was ist geschehen ?

 

Beschreiben Sie kurz die Notfallsituation. Die Rettungsleitstelle muss erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen (Rettungshubschrauber, Feuerwehr usw.).

 

Wieviele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen ?

 

Diese Angaben sind wichtig, um genügend Fahrzeuge und Personal einsetzen zu können.
Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen ? Sind Personen in lebensgefährlichem Zustand? Dei Rettungsleitstelle braucht diese Angaben, um die richtigen Fahrzeuge und das notwendige Personal, z.B. Notarzt, einzusetzen.

 

Warten auf eventuelle Rückfragen der  Rettungsleitstelle ! Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wurde !
   

Absichern der Unfallstelle und Bergen von Verletzten Personen

Liegt eine Gefahrenzone vor, d.h. besteht eine Gefahr für den Verunglückten und den Erst-Helfer (z.B. Brand-, Explosion- oder Einsturzgefahr, bei Verkehrsunfällen Gefahr von weiteren Unfällen), dann ist der Verunglückte rasch und schonend durch wegziehen oder Wegtragen aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Die Bergung aus einem Fahrzeug erfolgt am besten mit dem Rautek-Griff.

   

Bei Verkehrsunfällen ist die Unfallstelle durch Aufstellen eines Warndreiecks abzusichern.

Im Ortsgebiet: mind. 50m

Auf Landstrassen: 100 - 150m

Auf Autobahnen: 200 - 250m

Zusätzlich die Warnblickanlage am PKW und wenn vorhanden eine Warnblinkleuchte.

   

Der Ersthelfer

Bei jedem Unfall oder im Katastrophenfall kann es zu lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen kommen. Der Ersthelfer muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, muss überlegen, welche Gefahr droht, und muss zielstrebig unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation handeln. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die Ärzten, Krankenpflegepersonal und Sanitätern vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten.

 

Erste - Hilfe - Kurs

Richtige Erste-Hilfeleistung kann man nicht durch lesen erlernen. Wer verantwortungsbewusst ist, besucht daher einen Erste-Hilfe Kurs oder zumindest einen Lehrgang über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen". Um die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der Erste-Hilfe Maßnahmen zu haben, sollten Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Erste-Hilfe-Kurse werden durch die Rettungsorganisationen regelmäßig abgehalten.

 

Quelle: Erste Hilfe Handbuch des Deutschen Roten Kreuz (DRK)

 
Home nach oben  zurück zu Informatives